Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-OWi 887/10, 2 Ss OWi 887/10   

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https://dejure.org/2011,6856
OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-OWi 887/10, 2 Ss OWi 887/10 (https://dejure.org/2011,6856)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2011 - 2 Ss-OWi 887/10, 2 Ss OWi 887/10 (https://dejure.org/2011,6856)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 2 Ss-OWi 887/10, 2 Ss OWi 887/10 (https://dejure.org/2011,6856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81a StPO, § 79 Abs 3 OWiG, § 121 Abs 2 GVG, § 473 Abs 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG
    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Folgen eines Verstoßes gegen Beweiserhebungsvorschriften für ein Beweisverwertungsverbot

  • blutalkohol PDF, S. 415
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Blutuntersuchung; Cannabis; Marihuana; Richtervorbehalt; THC - Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ruhe nach dem Sturm - aber mal wieder was Neues zu § 81a Abs. 2 StPO

  • heise.de (Pressemeldung, 04.11.2011)

    Polizeilich angeordnete Blutprobe gerichtsverwertbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Beweisverwertungsverbot bei eigenmächtiger Blutentnahme

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blutentnahme zur Mittagszeit - erst den Richter anrufen!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme ohne Richter: kein zwingendes Beweisverwertungsverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG a. a. O.; OLG Hamm, B. v. 28.4.2009 - 2 Ss 117/09 - juris).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Blutentnahme zweifellos vorlagen, so dass ein richterlicher Anordnungsbeschluss ergangen wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.4.2009 - 2 Ss 117/09: OLG Frankfurt am Main, a. a. O.).

  • OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10

    Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Die Entscheidung des Senats steht nicht im Widerspruch zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Beurteilung eines Beweisverwertungsverbotes im jeweiligen konkreten Einzelfall (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Beschluss vom 16.3.2010 - 2 Ss OWi 235/10 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolges muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfGE 103, 142; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 11.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - juris).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Ein Beweisverwertungsverbot ist daher nur bei Eingriffen fern jeder Rechtsgrundlage anzunehmen, die eine so massive Beeinträchtigung enthalten, dass dadurch rechtsstaatliche Grundsätze nachhaltig geschädigt werden und folglich jede andere Lösung als ein Beweisverwertungsverbot unerträglich wäre (BGHSt 51, 285).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolges muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfGE 103, 142; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 11.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - juris).
  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Dem Eingriff, dem sich der Betroffene unterziehen musste, stellt lediglich eine geringfügige Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, a. a. O. m. w. N.), dem das erhebliche öffentliche Interesse an der Abwendung einer Gefährdung durch möglicherweise in der Fahrtüchtigkeit eingeschränkte Verkehrsteilnehmer bzw. an der Ahndung von ordnungswidrigem Verhalten gegenübersteht (vgl. hierzu auch BVerfG Beschluss vom 20.5.2011 - 2 BvR 2072/10 Rn 13 ff - zitiert nach juris).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    19 Die Frage, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BGHSt 44, 243; BGH StV 2007, 338).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Demgegenüber ist nach der sich seit dem Jahre 2009 verfestigenden obergerichtlichen Rechtsprechung die Eilzuständigkeit der Ermittlungsbehörden bei Blutentnahmen zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration bzw. des Drogenkonsums allenfalls in Ausnahmefällen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Celle, Beschluss vom 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 - zitiert nach Juris m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Vor diesem Hintergrund liegen auch die Voraussetzungen des § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i. V. m. § 121 Abs. 2 GVG für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof mit Blick auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 12.10.2009 (2 SsBs 149/09 - NJW 2009, 3591)) und des OLG Brandenburg vom 13.7.2010 ( 53 Ss 40/10 (21/10) - zitiert nach juris) nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ersatzeingriffes (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2010 - 3 Ss 285/10 m. w. N.) hier wesentliche Bedeutung zu.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum:

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